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   LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 - L 3 AS 2551/22   

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https://dejure.org/2023,4147
LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 - L 3 AS 2551/22 (https://dejure.org/2023,4147)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.2023 - L 3 AS 2551/22 (https://dejure.org/2023,4147)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - L 3 AS 2551/22 (https://dejure.org/2023,4147)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 44 SGB 2, § 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 40 Abs 2 Nr 3 SGB 2, § 43 Abs 1 Nr 1 SGB 2, § 43 Abs 2 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erlass - Anspruch - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Vertrauensschutz - mindestens grob fahrlässige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Rechtmäßigkeit der Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen - hier aufgrund verschwiegenen Vermögens; Anforderungen an den Erlass einer Erstattungsforderung im Rahmen einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R

    Rücknahme von Bewilligungen und die Erstattung von SGB-II -Leistungen und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 - L 3 AS 2551/22
    Dieses Missverhältnis sei entstanden, da nach der Rechtsprechung des BSG ein fiktiver Vermögensverbrauch bei Rückforderung von Leistungen außer Betracht bleiben müsse (BSG, Urteil vom 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R).

    Wie sich aus dem Wortlaut der Vorschrift ("dürfen.... erlassen werden") ergibt, ist der Leistungsträger bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 44 SGB II nicht zum Erlass, sondern lediglich zu einer Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen verpflichtet (BSG, Urteil vom 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R, juris Rn. 32).

    Darüber hinaus kann eine Billigkeitsmaßnahme auch angezeigt sein, wenn der Sachverhalt zwar den Tatbestand der Anspruchsnorm erfüllt, die Forderungseinziehung gleichwohl den Wertungen des Gesetzes zuwiderliefe, solange nicht die Geltung des Gesetzes unterlaufen wird (Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit) (vgl. zum Ganzen auch Kemper in Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5. Auflage 2021, § 44, Rn. 10 und 12; BSG, Urteil vom 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R, juris Rn. 28).

    Auflage 2021, § 44, Rn. 12) Dies gilt auch bei gebundenen Rücknahme- und Erstattungsentscheidungen (BSG, Urteil vom 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R, juris Rn. 28ff.; BSG, Urteil vom 25.04.2018 - B 4 AS 29/17 R, juris Rn. 27 ff.) Daher ist zunächst zu klären, welchen Regelungszweck die jeweils anzuwendende Vorschrift bei typisierender Betrachtung hat, und alsdann zu ermitteln, ob im zu entscheidenden Fall eine Situation vorliegt, die zu einer vom Gesetzgeber nicht vorausgesehenen und mithin nicht in Kauf genommenen Härte führt.

    Hierzu hat das BSG in seinen Urteilen vom 25.04.2018 (B 14 AS 15/17 R und B 4 AS 29/17 R) entschieden, dass vorhandenes, zu verwertendes und verwertbares Vermögen im Existenzsicherungssystem des SGB II so lange zu berücksichtigen ist, wie es tatsächlich vorhanden ist.

    In dem Urteil im Verfahren B 14 AS 15/17 R hat das BSG als Begründung hierzu ausgeführt: "Das belegt insbesondere die historische Entwicklung im bis zur Einführung des SGB II geltenden Recht der Arbeitslosenhilfe, an die die vermögensbezogenen Regelungen des § 12 SGB II im Wesentlichen anknüpfen (vgl BT-Drucks 15/1516 S 53).

    Das BSG hat im Urteil im Verfahren B 14 AS 15/17 R außerdem entschieden, dass es auf das Verhältnis zwischen dem zu erstattenden Betrag und dem ursprünglich einzusetzenden Vermögenswert nicht ankommt, und hat zur Begründung hierzu ausgeführt: "Soweit nach dem allgemeinen Verfahrensrecht des SGB X im Rahmen der Ermessensausübung nach § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB X auch bei fehlendem Vertrauensschutz besonderen Härten Rechnung zu tragen sein kann (vgl etwa BSG vom 31.10.1991 - 7 RAr 60/89 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 10 S 29, 34; zur Rechtsprechungsentwicklung vgl nur Steinwedel in Kasseler Komm, § 45 SGB X RdNr 61, Stand März 2018), ist dies für das Verfahrensrecht des SGB II durch den Verweis auf § 330 Abs. 2 SGB III ausgeschlossen.

  • BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 29/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 - L 3 AS 2551/22
    Nachdem das Berufungsverfahren wegen der beim Bundessozialgericht (BSG) im Verfahren B 4 AS 29/17 anhängigen Rechtsfrage, ob es im Fall einer vom Begünstigten zu vertretenden Rücknahme einer Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II wegen verschwiegenen Vermögens auf das Verhältnis zwischen dem zu erstattenden Betrag und dem ursprünglich einzusetzenden Vermögenswert ankomme, geruht hatte, wurde es zunächst unter dem Aktenzeichen L 7 AS 1540/18 fortgeführt.

    Eine sachliche Unbilligkeit ist dann gegeben, wenn der Sachverhalt zwar den Tatbestand der Anspruchsnorm erfüllt, die Forderungseinziehung aber gleichwohl nicht gerechtfertigt ist, weil sie den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderliefe (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. etwa BFH, Urteil vom 08.03.2001 - V R 61/97, juris Rn. 15 m.w.N; außerdem BSG, Urteil vom 25.04.2018 - B 4 AS 29/17 R, juris Rn. 28; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB 11, 9.

    Auflage 2021, § 44, Rn. 12) Dies gilt auch bei gebundenen Rücknahme- und Erstattungsentscheidungen (BSG, Urteil vom 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R, juris Rn. 28ff.; BSG, Urteil vom 25.04.2018 - B 4 AS 29/17 R, juris Rn. 27 ff.) Daher ist zunächst zu klären, welchen Regelungszweck die jeweils anzuwendende Vorschrift bei typisierender Betrachtung hat, und alsdann zu ermitteln, ob im zu entscheidenden Fall eine Situation vorliegt, die zu einer vom Gesetzgeber nicht vorausgesehenen und mithin nicht in Kauf genommenen Härte führt.

    Hierzu hat das BSG in seinen Urteilen vom 25.04.2018 (B 14 AS 15/17 R und B 4 AS 29/17 R) entschieden, dass vorhandenes, zu verwertendes und verwertbares Vermögen im Existenzsicherungssystem des SGB II so lange zu berücksichtigen ist, wie es tatsächlich vorhanden ist.

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 78/93

    Besondere Härte iS. des § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 - L 3 AS 2551/22
    Der Erlass setzt einen bestehenden Anspruch voraus, da nur Ansprüche erlassen werden können (BSG, Urteil vom 09.02.1995 - 7 RAr 78/93, juris Rn. 54; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB 11, 9. Ergänzungslieferung 2022, § 44, Rn. 25).

    Zugrunde zu legen sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, da die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Umständen abhängen kann, die im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung vorgelegen haben (BSG, Urteil vom 09.02.1995 - 7 Rar 78/93, juris Rn. 63; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.02.2018 - L 1 KR 910/16, juris Rn. 69; Kemper in Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5. Auflage 2021, § 44, Rn. 21; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, § 44, Rn. 20).

    Etwas anderes kann nur ausnahmsweise dann gelten, wenn die Grundentscheidung offensichtlich und eindeutig falsch ist und es dem Betroffenen nicht möglich oder nicht zumutbar war, diese rechtzeitig anzufechten (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.12.2017 - L 9 AL 7/16, juris Rn. 46; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 23.08.1990 - 8 C 42/88, juris Rn. 28; BSG, Urteil vom 09.02.1995 - 7 RAr 78/93, juris Rn. 54; Burkiczak in in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, § 44, Rn. 17; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB 11, 9.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2014 - L 3 AS 2383/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erlass einer Forderung - Zuständigkeit des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 - L 3 AS 2551/22
    Indes kann auch ohne Existenzgefährdung eine unbillige Härte gegeben sein, wenn sich der Schuldner in einer nicht nur kurzfristigen Notlage befindet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.05.2014 - L 3 AS 2383/13, juris Rn. 23).

    Die Einkünfte hieraus verbleiben ihr jedenfalls in Höhe der jeweils geltenden Freibeträge, so dass auch insofern eine Existenzgefährdung zu keinem Zeitpunkt zu befürchten stand und auch zukünftig nicht zu erwarten steht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.05.2014 - L 3 AS 2383/13, juris Rn. 23).

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 165/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 - L 3 AS 2551/22
    Abweichend vom allgemeinen Verfahrensrecht ergeht die Rücknahme von rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakten bei Bösgläubigkeit des Begünstigten im Anwendungsbereich des § 330 Abs. 2 SGB III mithin nicht als Ermessensentscheidung, sondern als gebundene Entscheidung (stRspr; vgl zu § 330 SGB III nur BSG vom 29.6.2000 - B 11 AL 85/99 R - BSGE 87, 8, 10 = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9 S 28; zum SGB II vgl nur BSG vom 22.8.2012 - B 14 AS 165/11 R - SozR 4-1300 § 50 Nr. 3 RdNr 29 ff).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 - L 3 AS 2551/22
    Abweichend vom allgemeinen Verfahrensrecht ergeht die Rücknahme von rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakten bei Bösgläubigkeit des Begünstigten im Anwendungsbereich des § 330 Abs. 2 SGB III mithin nicht als Ermessensentscheidung, sondern als gebundene Entscheidung (stRspr; vgl zu § 330 SGB III nur BSG vom 29.6.2000 - B 11 AL 85/99 R - BSGE 87, 8, 10 = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9 S 28; zum SGB II vgl nur BSG vom 22.8.2012 - B 14 AS 165/11 R - SozR 4-1300 § 50 Nr. 3 RdNr 29 ff).
  • BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 20/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufrechnung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 - L 3 AS 2551/22
    Diese Unterdeckung um maximal 30 % für die Dauer von maximal 3 Jahren ist gesetzgeberisch gewollt und die Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen gegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von 30 % des Regelbedarfs über bis zu drei Jahre ist mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar (BSG, Urteil vom 09.03.2016 - B 14 AS 20/15 R, juris Leitsatz; vgl. auch Kemper in Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5. Auflage 2021, § 43, Rn. 25).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 - L 3 AS 2551/22
    Dabei ist auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und das Verhalten der Betroffenen sowie die besonderen Umstände des Falles abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 - L 3 AS 2551/22
    Etwas anderes kann nur ausnahmsweise dann gelten, wenn die Grundentscheidung offensichtlich und eindeutig falsch ist und es dem Betroffenen nicht möglich oder nicht zumutbar war, diese rechtzeitig anzufechten (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.12.2017 - L 9 AL 7/16, juris Rn. 46; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 23.08.1990 - 8 C 42/88, juris Rn. 28; BSG, Urteil vom 09.02.1995 - 7 RAr 78/93, juris Rn. 54; Burkiczak in in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, § 44, Rn. 17; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB 11, 9.
  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R

    Winterbau-Umlage - Erlaß von Säumniszuschlägen im Konkursverfahren - Ermessen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 - L 3 AS 2551/22
    Dagegen rechtfertigen Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Vorschrift bewusst in Kauf genommen bzw. als typisch akzeptiert hat, keinen Erlass aus Billigkeitsgründen (vgl. BSG, Urteil vom 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R, juris Rn. 19; Kemper in Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16

    Anspruch auf Erlass bzw. Niederschlagung einer Forderung von Beiträgen zur

  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 60/89

    Erstattung von Urteilsleistungen

  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 11/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine erneute

  • BFH, 17.07.2019 - III R 64/18

    Erlassunwürdigkeit bei Mitwirkungspflichtverletzung

  • BFH, 08.03.2001 - V R 61/97

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 9 AL 7/16

    Anspruch auf laufende ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

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